
Ablauf
Ausgangspunkt unserer Gespräche stellt Ihre aktuelle Situation dar. Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme mit mir können wir gerne ein persönliches Erstgespräch vereinbaren.
Erstgespräch
Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Bei diesem Gespräch haben Sie genügend Zeit und Raum, Ihre Themen und Erwartungen zu formulieren und wir besprechen die Rahmenbedingungen für die Beratung oder die Psychotherapie. Ihnen soll dieses Gespräch auch ermöglichen, mich und meine Arbeitsweise kennenlernen zu können.
Wenn Sie entscheiden, eine Beratung oder einen psychotherapeutischen Prozess bei mir zu starten, vereinbaren wir einen weiteren Termin.
Dauer und Häufigkeit von Terminen
Eine Beratungs- oder Psychotherapieeinheit dauert 50 Minuten und findet persönlich in der Praxis oder via Zoom statt.
Um Ihre Themen bestmöglich bearbeiten zu können, ist eine gewisse Kontinuität von Vorteil. Meist werden Termine einmal wöchentlich abgehalten, wobei es individuell Unterschiede geben kann.
Termin verschieben oder absagen
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, besteht die Möglichkeit, diesen bis 48 Stunden vorher kostenfrei telefonisch, per SMS oder per E-Mail zu verschieben oder abzusagen. Später oder nicht verschobene bzw. abgesagte Termine muss ich zur Gänze in Rechnung stellen.
Honorar
Für eine Beratungs- oder Psychotherapieeinheit verrechne ich ein Honorar von 120 Euro. Das Erstgespräch bitte ich in bar zu bezahlen, alle weiteren Einheiten per Banküberweisung.
Eine Teilrefundierung durch die Gesundheitskasse ist möglich, wenn eine krankheitswertige Störung vorliegt. Durch die ÖGK werden aktuell 33,70 Euro, durch die BVAEB 46,60 Euro und durch die SVS 45,00 Euro übernommen. Gerne kläre ich Sie über die Modalitäten auf.
Ich komme meiner sozialen Verantwortung nach, indem ich bei Bedarf Sozialtarife anbiete.
Verschwiegenheit
Gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, bin ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meiner Tätigkeit anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Die Verschwiegenheit gilt ab Ihrem ersten Kontakt mit mir und stellt die Basis für unsere Arbeit dar. Dies soll Ihnen helfen, Ihre Themen in einem geschützten Rahmen zu bearbeiten.